Aussage der Grafik

Meist sind die datenschutzkonformeren Dienste und Programme weniger verfügbar und weniger einfach nutzbar als diejenigen, die es bezüglich Datenschutz nicht so genau nehmen.

Erklärung

Während des Notfallfernunterrichts hat sich ein altes Dilemma (siehe Abbildung 6.2) digitaler Werkzeuge in der Schule in neuer Deutlichkeit gezeigt: Einfach nutzbar waren zumeist kommerzielle Dienste und Programme von Unternehmen, die keinen mit europäischen DAtenschutzvorstellungen und/oder Gesetzen bieten konnte, während datenschutzkonformere Varianten entweder nicht zuverlässig liefen, unter der Last des Notfallfernunterrichts (und des Homeoffices) zusammenbrachen oder für digital Ungeübte schwieriger zu benutzen waren.

Dieses Dilemma begleitet den Einstz digitaler Werkzeuge in der Schule praktisch von Anfang an (siehe z.B. Döbeli Honegger 2013). Bereits in normalen Zeiten enstehen angesichts dieses Dilemmas heftige Dispute. Die Corona-Krise und der notwendige Notfallfernunterricht hat das Dilemma nicht zum Verschwinden gebracht, sondern im Gegenteil akzentuiert. Neben den beiden üblichen Lagern
  • "Datenschutz ist ein Grundrecht und geht vor" und
  • "Datenschutz ist gut und wichtig, sollte aber nicht als Verhinderer des Einsatzes digitaler Medien in der Schule führen"
kamen nun noch die beiden neuen Argumentationslinien
  • "Datenschutz ist ein Grundrecht, das auch aufgrund einer Pandemie-Situation nicht einfach aufgehoben werden darf" und
  • "Gerade in der aktuellen Pandemie-Situation gilt es in einer Güterabwägung auch noch andere Aspekte als den Datenschutz zu beachten"
dazu.

Literatur

Erstpublikation

Verwandte Grafiken

Diskussion

Zitationsvorschlag
Beat Döbeli Honegger (2020). Erkenntnisse aus dem Notfallfernunterricht.
(abgerufen von http://wiki.doebe.li/Notfallfernunterricht am 11.10.2024)